Walfischbucht

16. April 2008

Blaue Tonnen tonnenweise im Weg - Stadt Schwerin “schlägt zurück”

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — rabuck @ 1:09

Wohl dem Landkreis und der Stadt die schon länger blaue Tonnen im Angebot hat, denn dort spart man sich - da neue Anbieter in eingefahrenen Strukturen kaum ein Bein an den Boden bekommen werden - den andernorts nun aufgekommenen Tonnentanz.

Auch der Wismarer EVB ist inzwischen aufgewacht und bietet eine Papiertonne an, was viele Hauseigentümer hier in der Altstadt allerdings vor Platzprobleme stellen wird: Die enge Bebauung mit Straßenzügen teilweise mittelalterlichen Zuschnitts hat nämlich auch zur Folge, dass schon die Verwahrung der Restmülltonne manche Hauseigentümer und Mieter vor erhebliche Probleme stellt. Die Hoffläche reicht zum Teil nur für 2 1/2 Fahrräder und/oder nen Wäscheständer (der allerdings weder Wind noch Sonne bekommt).

Und bei der Bereitstellung von neuen Tonnen lässt sich der EVB zusichern, dass dieselben auch nur zu den Abholtagen auf dem öffentlichen Gehweg stehen. Versteht sich ja eigentlich von selbst und ist angesichts des touristischen Kapitals “Stadtbild” hier um so nachvollziehbarer.

In der Landeshauptsiedlung Schwerin jedenfalls, wo der städtische Entsorger sich schon länger im Gefecht mit der Konkurrenz befindet tauchten vor einiger Zeit teils bestellt, teils unverlangt ganze Wälder von blauen Tonnen auf, was man dort nicht länger widerspruchslos hinnehmen will.

Wie die Norddeutschen Neuesten Nachrichten hier melden hatte die Stadtverwaltung nach mehreren Beschwerden von Bewohnern und Ortsbeiräten eine Frist gesetzt, nach der die Tonnen von Bürgersteigen oder Straßen verschwinden sollen. Diese laufe am 18.04.2008 “Punkt Mitternacht” ab.

Ab Montag, den 21. April, werde dann der Kommunale Sicherheits- und Ordnungsdienst in Sachen blaue Tonnen aktiv. Die Entsorger noch auf den Gehwegen postierter Tonnen würden benachrichtigt und eventuell ein Ordnungsgeld verhängt. Könnten die Firmen nachweisen, dass die betreffende Tonne vom Hausbesitzer gewünscht sei, so gehe “der Schwarze Peter an ihn”.

Na dann “gut fotografier und schreib” …

Entschädigung für Kriegsheimkehrer Ost, Einmalzahlung ab 01. Juli 2008 vorgesehen

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — rabuck @ 11:59

Nach dem Willen der Koalitionsparteien sollen ehemalige Kriegsgefangene, die in die damalige sowjetisch besetzte Zone (SBZ) bzw. die DDR entlassen wurden und dort weiter gewohnt haben, nun ab dem 01. Juli 2008 eine einmalige Entschädigung erhalten können.

Grundlage dafür ist das Heimkehrerentschädigungsgesetz - HKEntschG (vgl. hier), beschlossen als Art 3 des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes - HKStAufhG am10.12.2007 (BGBl. I S. 2830).

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag vermeldete dazu:

“… Die Fraktionsspitzen der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder, Peter Struck und Peter Ramsauer haben entschieden, dass das Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz bereits am 01. Juli 2008 in Kraft tritt. Ursprünglich sollte dies erst zum 1. Januar 2009 erfolgen.

Damit erhalten zirka 12.000 ehemalige Kriegsheimkehrer eine einmalige Entschädigungszahlung. Die Finanzierungslösung, die nunmehr eine Auszahlung ab dem 1. Juli 2008 vorsieht und damit aus dem Bundeshaushalt 2008 vorgenommen werden soll, erfolgt über den Etat des Bundesministeriums des Innern (Einzelplan 06).”

Art 5 des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes sieht bislang ein In-Kraft-Treten zum 01.01.2009 vor.

Das  Heimkehrerentschädigungsgesetz sieht vor, dass ehemalige Kriegsgefangene die die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen und den Jahren 1947 und 1948 heimkehrten, pauschal 500,- Euro erhalten. Wer 1949 und 1950 entlassen wurde, erhält 1.000,- Euro, Spätheimkehrer erhalten 1.500,- Euro. Es handelt sich sämtlich um Einmalzahlungen. Anträge sollen ab sofort an das zuständige Bundesverwaltungsamt in Bonn gestellt werden können.


11. April 2008

Wozu noch Lärmgutachten ?

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — rabuck @ 11:16

Es spielt in der  Sache keine ausschlaggebende Rolle und keine der Seiten hat (außer einem kurzen Feixen der Prozessbevollmächtigten) dazu etwas angemerkt oder wird dazu etwas sagen, aber allgemein betrachtet ist das schon schön:

Protokollauszug Beweisaufnahme:

“… auf Nachfrage hinsichtlich der Intensität der Belästigung führt der Zeuge vor, welche Lautstärke das Trampeln erreicht. Es wird als sehr laut durch den Vorsitzenden empfunden …”

Schusswaffen geerbt ? § 20 WaffG

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — rabuck @ 11:02

Das heimische Ordnungsamt macht auf die Neufassung des Waffengesetzes aufmerksam und weist u.a. auf § 20 WaffG hin:

“… Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz sind für erlaubnispflichtige (Schuss-; Hinzufügung des Verf.) Waffen, die infolge eines Erbfalles erworben wurden und für die kein sonstiges Bedürfnis nach § 8 und §§ 13 ff. Waffengesetz nachgewiesen wurde, eine Sicherungspflicht vorgeschrieben.
Kann das vorgenannte Bedürfnis nicht nachgewiesen werden, sind Waffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern.
Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Waffe ist.
Diese Pflicht zur Sicherung besteht ab dem 1. April 2008 für die vorgenannten Waffenbesitzer. Da diese Blockiersysteme noch nicht für alle im Besitz befindlichen Schusswaffen zur Verfügung stehen, kann nach § 20 Abs. 7 Waffengesetz eine Ausnahmegenehmigung von dieser Sicherungspflicht, bis zum Vorhandensein erforderlicher Blockierungssysteme, bei der zuständigen Behörde schriftlich beantragt werden. Diese Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind unverzüglich nach Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle zu stellen. …”

vgl. den Normtext

19. März 2008

OVG M-V: Rückmeldegebühr an Uni Greifswald rechtswidrig

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — rabuck @ 1:29

Für die von der Universität Greifswald für jedes Semester erhobene Rückmeldegebühr für Studenten fehlt eine wirksame Rechtsgrundlage. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald erklärte die Regelung für unwirksam, da die maßgebliche Grundlage für die Erhebung dieser Gebühr im Landeshochschulgesetz  zu unbestimmt sei. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Quellen: svz hier und ln-online hier 

“Schaulaufen” oder “Ermittlungsarbeit jederzeit”

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — rabuck @ 1:14

Aus der Rubrik “Polizeibericht” der SVZ hier:

“…Ein Beamter schloss ( am Dienstag, d. 18.03.2008 ) gegen 1.20 Uhr ein Fenster der Einsatzleitstelle der Rostocker Polizeidirektion. Dabei sah er zufällig einen jungen Mann auf dem Fußweg der Blücherstraße, der zwei teilweise verpackte Computer trug. Als die Beamten der Leitstelle den jungen Mann vor der Direktion kontrollierten, hatte der Verdächtige beide Computer im nahe gelegenen Gebüsch versteckt. Die beiden Rechner wurden gefunden und sichergestellt. Der Verdächtige wurde vorläufig festgenommen. Die Meldung über den Diebstahl von zwei Computern kam umgehend. …” Eine Firma in der Nähe meldete der Polizei den Diebstahl der sichergestellten PCs.

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 256/08

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — rabuck @ 9:35

Zur Presseerklärung des BVerfG via AK Vorratsdatenspeicherung hier (pdf, 5 Seiten)

Spiegel-online meldet:

“Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Dies geht aus einem am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss hervor. Die Richter gaben damit einem Eilantrag von zehntausenden Bürgern - darunter auch der FDP-Politiker Burkhard Hirsch - gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.Die Datenspeicherung von Festnetzanschlüssen und Handys an sich bleibt aber vorerst weiter zulässig. Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger, heißt es in der einstweiligen Anordnung.

Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. …”

Zur vollständigen Meldung bei SPON

Stellungnahme des AK Vorratsdatenspeicherung

12. März 2008

Mehr interne Laufzeiten

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — rabuck @ 2:10

Der Kollege Vetter hat ein Schreiben von der StA Schwerin bekommen und betrachtet interessiert die zwei Datumsangaben, die er als “gefertigt” und “abgesandt” interpretiert und die Differenzen dazwischen. Bei ihm: 09.02.2008, abgesandt am 11. März 2008

Ein Griff auf meine rechte Schreibtischseite fördert diese Daten zutage:

StA Schwerin, Schwerin, den 07.01.2008, abgesandt am 05. März 2008
(Auf einem Sechszeiler wegen Einstellung nach 153 Abs .1 StPO übrigens.)

Bietet jemand mehr ?

Noch unklar ist dabei, ob das erste Datum wirklich “gefertigt” oder vielleicht “diktiert” bedeutet und ob da deshalb nicht eventuell noch ein drittes Datum hingehört. Any word from the horse itself?

Das Problem an sich ist ja leider bestens bekannt.
Es gibt schon (gemessen an der Arbeit) eine sehr knappe Personaldecke bei den Staatsanwälten. Aber sowohl bei Staatsanwaltschaften alsauch bei vielen Gerichten sieht es hinsichtlich der Geschäftsstellen bzw. “Serviceeinheiten” grauslich aus. Und da wird weiter Personal abgebaut. Die StAe sind dazu angehalten bitteschön selbst am Computer zu schreiben und nicht zu diktieren. Bei den Richtern traut man sich das -unabhängigkeitshalber- noch nicht. Gar nicht geheim ist, dass z.B. bei der StA Rostock die StAe auch Ihren Aktenzu- und -abtrag möglichst selbst erledigen müssen. Die Justizwachtmeister die das früher gemacht haben sind zu beschäftigt. Die kopieren die Akten nämlich schon. Na dann, gut Druck.

26. Februar 2008

ARoV Rostock schließt die Akten

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — rabuck @ 11:56

Das Rostocker Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) wird Ende Februar 2008 geschlossen. Bis zum Jahresende sollen nach weitgehender Erledigung der zugewiesenen Aufgaben auch die restlichen fünf Ämter im Land geschlossen werden. Die Schließung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) in Greifswald ist für Ende 2010 vorgesehen.

Der NDR berichtet hier weiter:

“… Aufgabe der ARoV sind Prüfung von vermögensrechtlichen Ansprüchen von Bürgern, die während der Nazi- oder der DDR-Zeit enteignet wurden oder geflohen sind. Allein das Amt Rostock hat in seiner 17-jährigen Tätigkeit fast 24.000 Anträge nach dem Vermögensgesetz überprüft, in denen Ansprüche auf rund 6.000 Landwirtschaften, fast 26.000 Immobilien und 6.500 sonstige Vermögenswerte gestellt wurden. Es kam zu 3.400 Rückgaben und 1.900 Entschädigungsbescheiden, aber auch zu 23.500 Ablehnungen. …”

Weder verwandt noch verschwägert / Streit über angebliche Defizite bei Anti-Mafia-Ermittlungen in M-V

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — rabuck @ 11:09

Völlig inhaltsneutrale Vorbemerkung und bevor jemand fragt: Mit Herrn Ronald Buck bin ich meines Wissens weder verwandt noch verschwägert.

Wer Ronald Buck ist ? Herr Buck ist Landesvorsitzender des BDK in Mecklenburg-Vorpommern und jüngst mit kritischen Äußerungen über die Ermittlungsarbeiten bezüglich angeblicher Geldwäscheaktivitäten “der Mafia” in M-V in die Öffentlichkeit, vgl. zum Beispiel ln-online hier, getreten.

So habe er erklärt, dass ” sich die mafiösen Strukturen an der Küste verfestigt (hätten), weil die Fahnder das Problem verharmlosten oder gar selbst in die Machenschaften verstrickt seien. Allein in Rostock würden aktuell 100 Geschäftsleute erpresst. Die Mafia habe sich zudem in Wismar, Schwerin, Warnemünde, auf Rügen sowie auf Usedom in Hotels und Restaurants eingekauft, “überall dort, wo der Tourismus boomt”. Berater renommierter deutscher Banken hätten beim Erwerb der Immobilien geholfen.” (Zitat ln-online).

Die Reaktion der StA Rostock findet sich hier. Dort möchte man den Landesvorsitzenden jetzt gern als Zeugen zu möglichen näheren Erkenntnissen befragen.

Update 27.02.08:

Inzwischen hat sich auch der NDR hier noch einmal des Themas angenommen, allerdings ohne auf die oben angeführte Pressemitteilung der StA Rostock einzugehen.

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